Gesellschaftsformen

Wir helfen Ihnen gerne bei der Wahl der richtigen Gesellschaftsform und begleiten Sie ein Leben lang.

Die Stiftung wird meist für die langfristige Sicherung von Familienvermögen gegründet. Sie stellt eine Vermögensmasse mit eigener Rechtspersönlichkeit dar, wobei der Wille des Stifters in der Gründungsurkunde und im Stiftungsstatut festgelegt wird.

Bei der Treuhänderschaft (Trust) werden einem Treuhänder Vermögen, eine Sache oder Rechte übertragen, die er im eigenen Namen als Rechtsträger verwaltet. Die Treuhänderschaft geniesst im Gegensatz zur Stiftung keine selbstständige juristische Persönlichkeit.

Der Trust reg. ist ein verselbstständigtes, zweckgerichtetes Vermögen, dem durch entsprechende statutarische Bestimmungen juristische Persönlichkeit zukommt. Er kann mit oder ohne Gründerrechte ausgestaltet werden.

Die Anstalt ist ein Unternehmen des Privatrechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie ist steuerlich bevorzugt und flexibel in Bezug auf die Ausgestaltung von Statuten und Organisation. Sie kann kommerzielle Geschäfte betreiben oder der Vermögensverwaltung dienen.

Die Aktiengesellschaft ist die bekannteste Rechtsform. Sie kann jede Art von wirtschaftlicher Aktivität im Rahmen geltender Rechtsvorschriften ausüben. Sie wird vorzugsweise für internationale Handels-, Finanz- und Immobiliengeschäfte eingesetzt.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie ist im mitteleuropäischen Raum eine der meist angetroffenen Gesellschaftsformen.

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